Ein Unternehmen, dass plant an einer Messe teilzunehmen, kann entweder einen vorgegebenen Stand buchen oder Standwünsche äußern
In der folgenden Beschreibung der Prozesse gehen wir davon aus, dass ein Unternehmen (“Interessent”) durch die Akzeptanz eines Standes zum Aussteller wird. Das kann natürlich auch abweichend definiert werden.
Standwünsche werden in profairs mit dem Interessent gespeichert und bestehen aus den Grunddaten:
Standwünsche helfen dem Veranstalter bei der Aufplanung und sind immer beim Interessent bzw. später beim Aussteller abrufbar.
Standwünsche lassen sich direkt im Control verwalten (anlegen, ändern und löschen). Das Anlegen der Standwünsche im Control sollte aber eher die Ausnahme sein, üblicherweise erfolgt die Eingabe der Standwünsche mit der Buchung der Messeteilnahme über ein Formular. Der Aussteller erfasst dabei die Vertragsanschrift, einen Ansprechpartner und einen Standwunsch, eventuell noch weitere, für die Aufplanung und die spätere Standzuweisung relevante Informationen. Der Interessent wird in profairs sollte unter Akquise als Interessent gespeichert werden, damit sich der Veranstalter das Recht vorbehält, einen Aussteller abzuweisen.
Es gibt aber auch Messeformate, bei denen es keinen Zulassungsprozess gibt, heißt, Aussteller werden mit der Abgabe der Anmeldung und des Standwunschs zum Aussteller und erhalten direkt eine Bestätigung.
Alternativ kann der Standwunsch auch im Interessensaccount erfasst werden, dieses Feature steht aber nur im Tarif Flexible zur Verfügung. In diesem Fall erhält ein Interessent einer Messe die Zugangsdaten zum Account, sieht dort alle für die Anmeldung relevanten Module und kann diese erfassen. Im letzten Schritt wird der Standwunsch erfasst.
Aktuell kann der Aussteller maximal einen Standwunsch angeben. Möchte dieser mehrere Messestände buchen, muss zuerst ein zum ersten Standwunsch gehörender Standvorschlag akzeptiert werden, vorher kann kein neuer Standwunsch angelegt werden. Sonst könnte sich ein Aussteller diverse Standvorschläge zeitgleich unterbreiten lassen, was im Ablauf der Standzuweisungen zu massiven Störungen führen könnte.
Zuletzt geändert am: 05.10.2024